Mietzinssenkung wegen neuem Referenzzinssatz vom 2. Juni 2017

Es freut den Vorstand der WGS, dass das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements den Referenz-Zinssatz auf den neuen Rekord Tiefstwert von 1.50% gesenkt hat. 

Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 4.7.2017 beschlossen, die Mietzinssenkungen, auch wenn sie sehr bescheiden ausfallen, den Genossenschaftern weiterzugeben. Die Genossenschafter erhalten in den nächsten Tagen entsprechend Post von der Verwaltung.

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