Referenzzinssatz-Anpassung

Wie Sie bereits den diversen Pressemitteilungen entnehmen konnten, wird der Referenzzinssatz vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) von heute 1.25% auf 1.50% angehoben. Die WGS hat in den letzten Jahren (2015, 2017, 2020) jeweils die verfügten Referenzzinssatz-Reduktionen sofort und automatisch an die GenosschenafterInnen weitergegeben. In diesen Jahren konnten Sie von immer geringeren Mietzinsen profitieren.

Da die Hypothekar-Zinsen jedoch bereits gestiegen sind und damit der WGS höhere Kosten für das Kapital erwachsen und die WGS auch sonst mit erhöhten Sanierungskosten in den Liegenschaften konfrontiert ist, hat der Vorstand beschlossen die Mietzinse gemäss den Regeln des heutigen Mietrechtes anzuheben. 

Sie werden deshalb in den nächsten Tagen Post von der Verwaltung mit den detaillierten Berechnungen zu Ihrer Wohnung erhalten. Die WGS hat in den letzten Jahren wie bereits erwähnt alle Referenzzinssatz-Senkungen weitergegeben. Somit basieren alle aktuellen Mietverhältnisse auf dem Referenzzinssatz von 1.25% und eine Erhöhung des Mietzinses ist bei allen Mietverhältnissen rechtens.

Der Vorstand wünscht Ihnen weiterhin eine gute Zeit bei der Wohnbaugenossenschaft Sunehalde, Beat Kuster Präsident

Loading