COVID-19 : Regeln für Spielplatz, Verhaltensregeln der GenossenschafterInnen

Das Virus COVID-19 verlangt auch für die WGS Sunehalde ein paar spezielle Verhaltensregeln:

Spielplatz Breitlen und Tobelmühle: Die Spielplätze der WGS in den Liegenschaften Breitlen und Tobelmühle sind ausschliesslich den Kindern vorbehalten, welche in der Genossenschaft wohnen. Laden Sie KEINE fremden Kinder zum Spielen auf dem Spielplatz ein. Schicken Sie fremde Kinder vom Spielplatz weg, allenfalls mit der Hilfe des Liegenschaftsverantwortlichen.

Achten Sie auf dem Spielplatz, dass die Kinder wenn immer möglich genügend Abstand zueinander halten. Auf engem Raum sollen sich nicht mehr als 5 Kinder aufhalten. Lassen Sie Ihre Kinder nur für eine kurze Zeitspanne auf den Spielplatz, damit auch andere Kinder der Liegenschaft dies tun können. Sprechen Sie sich untereinander ab.

Generell: Laden Sie keine Personen ausserhalb ihrer nächsten Familie zu sich nach Hause, in die Räumlichkeiten der Wohnbaugenossenschaft ein, Sie gefährden damit vor allem sich selber und im weiteren auch andere GenossenschafterInnen. Berühren Sie wenn immer möglich das Geländer im Treppenhaus nicht. Waschen Sie die Hände nach der Berührung des Treppengeländers und der Türfallen der gemeinsamen Räume bzw. Durchgänge.

Beachten und befolgen Sie auch die Regeln und Hinweise des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

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