Wie Sie bereits den diversen Pressemitteilungen vom 3. Dezember 2024 entnehmen konnten, bleibt der Referenzzinssatz vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) unverändert bei 1.75%. Die WGS hat in den letzten Jahren (2015, 2017, 2020) jeweils die verfügten Referenzzinssatz-Reduktionen sofort und automatisch an die GenossenschafterInnen weitergegeben. Bei Referenzzinssatz-Erhöhungen erhöht die WGS jeweils die Mietzinse gemäss dem geltenden Mietrecht um die steigenden Kosten ausgleichen zu können.
Sobald sich der Referenzzinssatz wieder verringert, wird die WGS den Mietzins automatisch nach unten korrigieren und Ihnen dies als GenossenschafterInnen schriftlich und somit mietrechtlich korrekt mitteilen. Sie müssen dabei nicht aktiv werden.
Der Vorstand wünscht Ihnen weiterhin eine gute Zeit bei der Wohnbaugenossenschaft Sunehalde, Beat Kuster Aktuar