Referenzzinssatz-Senkung auf 1.50% –> Mietzinsreduktion

Wie Sie bereits den diversen Pressemitteilungen entnehmen konnten, wird der Referenzzinssatz vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) von bis anhin 1.75% auf 1.50% gesenkt. Die WGS hat in den letzten Jahren jeweils die verfügten Referenzzinssatz-Reduktionen sofort und automatisch an die GenosschenafterInnen weitergegeben. Dies wird auch weiter so bleiben. 

Sie werden deshalb in den nächsten Tagen Post von der Verwaltung mit den detaillierten Berechnungen zu Ihrer Wohnung erhalten. Die WGS hat in den letzten Jahren wie bereits erwähnt alle Referenzzinssatz-Senkungen jeweils sofort weitergegeben. Somit basieren die meisten aktuellen Mietverhältnisse auf einem Referenzzinssatz von 1.75%. Damit wird sich der Mietzins um die folgenden Komponenten verändern:

  • Senkung Referenzzinssatz um 0.25%:   – 3.0%
  • Anpassung an Landesindex:                   0.25%
  • übrige Kostensteigerung:                       0.58%
  • Total Senkung ca.                            – 2.17%

Bei denjenigen GenossenschafterInnen mit einem anderen Basis-Referenzzinssatz als 1.75% wird die Mietzinsveränderung abweichen.

Der Vorstand hat beschlossen, die neuen Mietzinsen gemäss Mietrecht ab 1.7. 2025 in Kraft zu setzen. Die Verwaltung hat die Mietzinsaufschläge nach den geltenden gültigen Regeln des Mietrechts berechnet.

Sie können die obigen Angaben bzw. die Angaben auf Ihrer individueller Veränderung mit dem Mietzinsrechner des Mieterverbandes selbstverständlich überprüfen. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Mietzinsveränderung haben, kontaktieren Sie doch zuerst unsere Verwaltung. Der Rechtsweg über das Mietgericht steht Ihnen natürlich immer offen, er generiert unserer Ansicht nach jedoch unnötige Kosten innerhalb der WGS und der Gesellschaft. 

Der Vorstand wünscht Ihnen weiterhin eine gute Zeit bei der Wohnbaugenossenschaft Sunehalde, Beat Kuster Aktuar

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