Es freut den Vorstand der WGS, dass das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements den Referenz-Zinssatz auf den neuen Rekord Tiefstwert von 1.25% gesenkt hat.
Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2020 beschlossen, die Mietzinssenkungen nach den Regeln des Mietrechtes, auch wenn sie sehr bescheiden ausfallen wird, den Genossenschaftern weiterzugeben. Die GenossenschafterInnen erhalten in den nächsten Tagen entsprechend Post von der Verwaltung und müssen von sich aus nichts unternehmen.
Bei den GenossenschafterInnen der Liegenschaft Breitlen und Tobelmühle werden die in den letzten Jahren getätigten Investitionen betreffend Energieoptimierungen gemäss den Regeln des Mietrechtes gegengerechnet. Die für Sie geltenden Details werden Sie Ihrer Abrechnung entnehmen können.
Mietzinssenkung Juni 2017
Mietzinssenkung Jun 2015