Referenzzinssatz-Anpassung auf 1.75% –> Mietzinserhöhung

Wie Sie bereits den diversen Pressemitteilungen entnehmen konnten, wird der Referenzzinssatz vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) von heute 1.50% auf 1.75% angehoben. Die WGS hat in den letzten Jahren (2015, 2017, 2020) jeweils die verfügten Referenzzinssatz-Reduktionen sofort und automatisch an die GenosschenafterInnen weitergegeben. In diesen Jahren konnten Sie von immer geringeren Mietzinsen profitieren.

Da die Hypothekar-Zinsen jedoch bereits gestiegen sind und damit der WGS höhere Kosten für das Kapital erwachsen und die WGS auch sonst mit erhöhten Sanierungskosten in den Liegenschaften konfrontiert ist, hat der Vorstand beschlossen die Mietzinse gemäss den Regeln des heutigen Mietrechtes anzuheben. 

Sie werden deshalb in den nächsten Tagen Post von der Verwaltung mit den detaillierten Berechnungen zu Ihrer Wohnung erhalten. Die WGS hat in den letzten Jahren wie bereits erwähnt alle Referenzzinssatz-Senkungen jeweils sofort weitergegeben. Somit basieren die meisten aktuellen Mietverhältnisse auf einem Referenzzinssatz von 1.50%. Damit wird sich der Mietzins um die folgenden Komponenten erhöhen:

  • Erhöhung Referenzzinssatz um 0.25%:  3.0%
  • Anpassung an Landesindex:                 0.17%
  • übrige Kostensteigerung:                     0.25%
  • Total ca.                                           3.42%

Bei denjenigen GenossenschafterInnen mit einem tieferen Basis-Referenzzinssatz als 1.50%, wird der Mietzinsaufschlag entsprechend höher ausfallen.

Der Vorstand hat beschlossen, die neuen Mietzinsen erst im Januar 2024 zu kommunizieren. Sie werden dadurch auch erst auf den 1. Mai 2024 wirksam. Die Verwaltung hat die Mietzinsaufschläge nach den geltenden gültigen Regeln des Mietrechts berechnet.

Als Präsident der Wohnbaugenossenschaft kann ich Ihnen versichern, dass die WGS die Mietzinse ganz streng gemäss den mietrechtlichen Vorgaben / Vorschriften anheben. Sie können die obigen Angaben bzw. die Angaben auf Ihrer individueller Erhöhung mit dem Mietzinsrechner des Mieterverbandes selbstverständlich überprüfen. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Mietzinserhöhung haben, kontaktieren Sie doch zuerst unsere Verwaltung. Der Rechtsweg über das Mietgericht steht Ihnen natürlich immer offen, er generiert unserer Ansicht nach jedoch unnötige Kosten innerhalb der WGS und der Gesellschaft. Die höheren Einkünfte aus den Mietzinsen kommen ja wiederum vollumfänglich Ihnen als GenossenschafterInnen zu Gute!!!!! In einer Genossenschaft bleibt der Gewinn IN DER GENOSSENSCHAFT.

Der Vorstand wünscht Ihnen weiterhin eine gute Zeit bei der Wohnbaugenossenschaft Sunehalde, Beat Kuster Präsident

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