Mietzinsaufschläge in der WGS sind korrekt durchgeführt gemäss Schlichtungsstelle Meilen

Der Vorstand ist sich bewusst, dass Mietzinsaufschläge nie willkommen sind bei den GenossenschafterInnen. Trotzdem muss der Vorstand sicherstellen, dass in der WGS genügend Geld vorhanden ist für die werterhaltende Sanierung aller Liegenschaften und das Zurückzahlen von Hypotheken. Die WGS folgt seit über 20 Jahren dem Referenzzinssatz und passt die Mieten gemäss den Bewegungen des Referenzzinssatzes an, wobei die Regeln gemäss dem Mietrecht angewendet werden. In den Jahren 2015, 2017, 2020  hat die WGS jeweils automatisch, ohne dass Sie als GenossenschafterInnen dies verlangen mussten, den Mietzins anhand des geltenden Mietrechts angepasst und gesenkt.

Im Jahr 2023 wurden die Mietzinse per 1. Okt und neu nun auch noch per 1. Mai 2024 angehoben. Wenn Sie den Mietzinsrechner oder die Auskunft des Mieterverbandes angefragt haben, wurden Sie teilweise falsch informiert. Anhand einer Mietzinsschlichtung bei der Schlichtungsstelle in Meilen wurden nun die beiden Mietzinsaufschläge der WGS auf den 1. Okt 2023 sowie auf den 1. Mai 2024 als völlig korrekt von der Schlichtungsstelle eingeschätzt.

Da die WGS eine Genossenschaft ist, werden mit Mietzinserhöhungen nicht Gewinne durch einzelne Personen abgeschöpft, sondern der gesamte Gewinn bleibt bei der WGS. Damit wird sichergestellt, dass die WGS finanziell gesund bleiben und die anstehenden Sanierungen auch gut bewältigen kann. Die Situation um das Jahr 2005, wo die WGS kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand, möchte der Vorstand um alles in der Welt vermeiden.

Sollte sich der Referenzzinssatz wieder nach unten bewegen, können Sie versichert sein, dass der Vorstand der WGS die Herabsetzung der Mietzinse automatisch einleiten wird.

Für den Vorstand, Beat Kuster

 

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